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Mitglieder der Erbengemeinschaft und Familienangehörige ca. 1990

Mitglieder der Erben­gemein­schaft und Fa­milien­ange­hörige ca. 1990

Historie der Stiftung

Hier er­fahren sie, wie die Besitz­verhält­nisse des Schlos­ses aus­gehend von den An­fängen in die heutige Stif­tung mün­deten.

Schloss­herren aus Nürn­berger Patrizier­familien (Erbauung bis 1871)

Das Schloss Neunhof wurde in den ver­gan­genen Jahr­hun­derten oft ver­erbt und mehr­mals ver­kauft. Beson­ders eng ist es mit der Fami­lie der Kress von Kressen­stein verbunden, einer der führenden Patrizier­familien der ehe­maligen Reichs­stadt Nürn­berg. Über Jahr­hun­derte hin­weg waren Mit­glieder dieser Fami­lie Schloss­herren und präg­ten die Ent­wicklung in den Orten Krafts­hof und Neun­hof. Für die Fami­lie war das Schloss Sommer­sitz und Jagd­schloss, aber auch der Stand­ort, von dem aus sie ihre Län­der­eien verwal­teten. Zusätzlich diente es anfäng­lich als Vertei­digungs­vor­posten der Stadt Nürn­berg.


Verwal­tung durch eine Erben­gemein­schaft (1871 - 2020)

Mit dem Tode von Christoph Wil­helm Carl Frei­herr von Kress zu Kressen­stein im Jahre 1856 war die Neun­höfer Linie der Fami­lie Kress im Mannes­stamm er­loschen. Seine Nichte Maria Eleo­nore Karo­lina Freiin von Holz­schuher (1795-1871), seit 1814 ver­hei­ratet mit dem Fabrik­be­sitzer Johann Jacob Konrad Rhau, erbte das Schloss 1856. Nach ihrem Tod kam es in Be­sitz ihrer sie­ben Kinder. Diese ver­wal­teten das An­wesen ab 1871 in Form einer Erben­gemein­schaft. Die Beitz­an­teile der ur­sprüng­lichen Mit­glieder der Erben­gemein­schaft wurden im Laufe der Jahre an und unter deren Nach­kommen weiter ver­erbt. Die Ver­waltungs­form als Erben­gemein­schaft blieb er­hal­ten und be­währte sich über viele Jahre. Als im Ort Neun­hof immer noch so genannte "Schloss­herr­schaft" fühlten sich deren Mit­glieder stets der Tradi­tion ihrer Vor­fahren ver­pflich­tet, der Be­wahrung des An­wesens und den da­raus resul­tieren­den Auf­gaben, näm­lich dem bau­lichen Er­halt des Schlosses, seiner Neben­gebäude und der Park- und Garten­anlagen sowie der Brauch­tums­pflege.


Grün­dung der Stif­tung Schloss Neun­hof (ab 2020)

Nach­dem das Schloss durch die Erben­gemein­schaft nahezu 150 Jahre gut ver­waltet und erhal­ten werden konnte, stellte sich im Laufe der Jahre immer mehr heraus, dass diese Recht­sform zur Erfül­lung künf­tiger Auf­gaben unter den heu­tigen juris­tischen und ver­waltungs­tech­nischen Vor­gaben nicht mehr geeig­net war. Mehrere alter­native Rechts­formen wurden er­wogen und auf ihre Taug­lich­keit hin ge­prüft. Die Um­wand­lung in eine gemein­nützige Stif­tung wurde favo­ris­iert, im Jahre 2018 grund­sätz­lich be­schlos­sen und an­schlie­ßend detail­liert ver­tra­glich aus­gear­beitet. 2020 erfolgte schließ­lich die Genehmi­gung durch die Stif­tungs­auf­sicht Mittel­franken und die nota­rielle Grün­dung. Alle Mit­glieder der Erben­gemein­schaft über­trugen darauf­hin ihre gesam­ten Besitz­anteile an die Stif­tung Schloss Neun­hof, die nun­mehr als juris­tische Person allei­nige Eigen­tümerin des Anwe­sens ist. Die ehe­maligen Mit­glieder der Erben­gemein­schaft und deren Familien­mit­glieder blei­ben dem Schloss durch ihre Arbeit in den Stif­tungs­organen ver­bunden. Der Stif­tungs­vertrag ermög­licht es aber auch, kompe­tente Personen von außer­halb in Stif­tungs­organe zu berufen, wenn sie zur För­derung und zum Erhalt des Schlosses maß­geb­lich bei­tragen wollen und können. Jeg­liche Arbeit in Stif­tungs­organen er­folgt auf ehren­amt­licher Basis.