Mitglieder der Erbengemeinschaft und Familienangehörige ca. 1990
Das Schloss Neunhof wurde in den vergangenen Jahrhunderten oft vererbt und mehrmals verkauft. Besonders eng ist es mit der Familie der Kress von Kressenstein verbunden, einer der führenden Patrizierfamilien der ehemaligen Reichsstadt Nürnberg. Über Jahrhunderte hinweg waren Mitglieder dieser Familie Schlossherren und prägten die Entwicklung in den Orten Kraftshof und Neunhof. Für die Familie war das Schloss Sommersitz und Jagdschloss, aber auch der Standort, von dem aus sie ihre Ländereien verwalteten. Zusätzlich diente es anfänglich als Verteidigungsvorposten der Stadt Nürnberg.
Mit dem Tode von Christoph Wilhelm Carl Freiherr von Kress zu Kressenstein im Jahre 1856 war die Neunhöfer Linie der Familie Kress im Mannesstamm erloschen. Seine Nichte Maria Eleonore Karolina Freiin von Holzschuher (1795-1871), seit 1814 verheiratet mit dem Fabrikbesitzer Johann Jacob Konrad Rhau, erbte das Schloss 1856. Nach ihrem Tod kam es in Besitz ihrer sieben Kinder. Diese verwalteten das Anwesen ab 1871 in Form einer Erbengemeinschaft. Die Besitzanteile der ursprünglichen Mitglieder der Erbengemeinschaft wurden im Laufe der Jahre an und unter deren Nachkommen weiter vererbt. Die Verwaltungsform als Erbengemeinschaft blieb erhalten und bewährte sich über viele Jahre. Als im Ort Neunhof immer noch so genannte "Schlossherrschaft" fühlten sich deren Mitglieder stets der Tradition ihrer Vorfahren verpflichtet, der Bewahrung des Anwesens und den daraus resultierenden Aufgaben, nämlich dem baulichen Erhalt des Schlosses, seiner Nebengebäude und der Park- und Gartenanlagen sowie der Brauchtumspflege.
Nachdem das Schloss durch die Erbengemeinschaft nahezu 150 Jahre gut verwaltet und erhalten werden konnte, stellte sich im Laufe der Jahre immer mehr heraus, dass diese Rechtsform zur Erfüllung künftiger Aufgaben unter den heutigen juristischen und verwaltungstechnischen Vorgaben nicht mehr geeignet war. Mehrere alternative Rechtsformen wurden erwogen und auf ihre Tauglichkeit hin geprüft. Die Umwandlung in eine gemeinnützige Stiftung wurde favorisiert, im Jahre 2018 grundsätzlich beschlossen und anschließend detailliert vertraglich ausgearbeitet. 2020 erfolgte schließlich die Genehmigung durch die Stiftungsaufsicht Mittelfranken und die notarielle Gründung. Alle Mitglieder der Erbengemeinschaft übertrugen daraufhin ihre gesamten Besitzanteile an die Stiftung Schloss Neunhof, die nunmehr als juristische Person alleinige Eigentümerin des Anwesens ist. Die ehemaligen Mitglieder der Erbengemeinschaft und deren Familienmitglieder bleiben dem Schloss durch ihre Arbeit in den Stiftungsorganen verbunden. Der Stiftungsvertrag ermöglicht es aber auch, kompetente Personen von außerhalb in Stiftungsorgane zu berufen, wenn sie zur Förderung und zum Erhalt des Schlosses maßgeblich beitragen wollen und können. Jegliche Arbeit in Stiftungsorganen erfolgt auf ehrenamtlicher Basis.